Für Besuche am Krankenbett folgende Regeln:
- Besuchszeit: täglich von 15 bis 19 Uhr
- Besucher: eine/ein Besucherin/Besucher pro Patient; auch in Begleitung eines minderjährigen Kindes;
- Maske: jede/jeder trägt mindestens einen medizinischen Mund-Nase-Schutz, Ausnahme: Kinder jünger als sechs Jahre;
Hygieneregeln: Abstandswahren, Hände-Desinfektion; Symptomfreiheit mit Bezug auf Corona;
Einlass: bei Vorlage eines negativen Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden; der Zutritt – kontrolliert durch einen Sicherheitsdienst - ist jeweils nur über den Haupteingang möglich; ein schriftlicher Besuchsnachweis ist nicht mehr erforderlich
Ausnahmen: nach wie vor gilt: in bestimmten individuellen Situationen, beispielsweise bei Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen, kann es von diesen Regelungen – nach Absprache mit dem zuständigen Krankenhauspersonal – Abweichungen geben;
Im Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben können Patientinnen und Patienten ab 20. Mai wieder Besuch empfangen. Das kommunale Harzklinikum verfügt über Krankenhäuser in Blankenburg, Quedlinburg und Wernigerode. Dort werden pro Jahr circa 100 000 Patienten stationär und ambulant behandelt. Das Foto zeigt die Info im Quedlinburger Harzklinikum. Foto: Tom Koch / Harzklinikum