Dorothea-Christiane-Erxleben-Stipendium
Bewerben Sie sich anlässlich des 300. Geburtstages unserer Namensgeberin für das Dorothea-Christiane-Erxleben-Stipendium
Das Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben vergibt anlässlich des 300. Geburtstages seiner Namensgeberin erstmals Stipendien, um den qualifizierten Nachwuchs in der Medizin zu fördern und die Sicherstellung medizinischer Leistungen in der Region zu unterstützen.
Die Unterstützung richtet sich an Medizinstudierende in fortgeschrittenen Semestern. Das Harzklinikum bietet eine finanzielle Hilfe während des Studiums der Humanmedizin an, unterstützt in der Ausbildung und gewährleistet eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis als Ärztin bzw. Arzt nach erfolgreichem Studienabschluss.
Dorothea Christiane Erxleben ist die erste deutsche promovierte Ärztin, die am Sitz des Krankenhauses in Quedlinburg gewirkt hat und deren Namen das Harzklinikum trägt.
Unsere Voraussetzungen zur Teilnahme an der Stipendienvergabe
- Sie sind zum Zeitpunkt des Abschlusses als Studierende oder Studierender der Humanmedizin an einer staatlichen Universität in Deutschland eingeschrieben?
- Sie sind Studierende oder Studierender im dritten bis einschließlich sechsten Studienjahr?
- Sie sind bereit, Ihre fachliche und persönliche Eignung vor einer Auswahlkommission nachzuweisen?
- Sie sind bereit, als Absolventin oder Absolvent der Medizin eine Tätigkeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt im Harzklinikum aufzunehmen?
Wir fördern Sie! Bewerben Sie sich jetzt!
- Wir vergeben im Rahmen des „Dorothea-Christiane-Erxleben-Stipendiums“ zunächst drei Bewerberplätze.
- Sie erhalten von uns ab Vertragsbeginn ein monatliches Stipendium in Höhe von 450,00 Euro über den festgelegten Förderzeitraum bis zum Ende der Regelstudienzeit.
- Wir bieten Ihnen einen Praktikumsplatz an und tragen dafür Sorge, dass Ihnen während der Praktikumszeit in Ergänzung zum Studienplan der Hochschule die selbständige berufliche Handlungsfähigkeit und die praktischen Kenntnisse vermittelt werden, die die Praktikumsordnung der Hochschule zur Erreichung des Studienziels fordert.
- Sofern wir die betrieblichen Voraussetzungen gemäß § 4 ÄAppO erfüllen und die ausbildende Hochschule zustimmt, sind die für das Studium notwendigen praktischen Ausbildungen (u. a. das Praktische Jahr gemäß § 1 (2) Nr. 1, der Krankenpflegedienst gemäß § 1 (2) Nr. 4 und mindestens zwei Abschnitte der Famulatur gemäß § 1 (2) Nr. 5 ÄAppO 2002) am Harzklinikum zu absolvieren.
- Im Anschluss des Förderzeitraums folgt der Ausbildungszeitraum gemäß der Weiterbildungsordnungen des jeweiligen Fachgebietes zwischen 60- und 72 Monaten in der Tätigkeit als Ausbildungsassistentin oder Ausbildungsassistent. Wir bieten Ihnen eine Festanstellung (Vollzeitstelle) am Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben als Ärztin bzw. Arzt in Weiterbildung an.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Den vollständigen Bewerbungsunterlagen für ein Stipendium (Motivationsschreiben, vollständig tabellarischer Lebenslauf sowie alle für eine Bewerbung relevanten Urkunden/ Zeugnisse ) liegen folgende Bescheinigungen bei:
- eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zum Medizinstudium,
- ein lückenloser zeitlicher Überblick über den Verlauf des Medizinstudiums,
- eine beglaubigte Kopie über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung gem. §1 Abs. 3 Satz 1 ÄApprO
Wir freuen uns, Sie in einem persönlichen Gespräch vor unserem Vergabegremium kennenzulernen!
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:
Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH
Personalabteilung
Ditfurter Weg 24
06484 Quedlinburg
E-Mail: karriereteam[at]harzklinikum.com
Ansprechpartner
Frau Carolin Pilarczyk ist der Ansprechpartner im Bereich DCE-Stipendium.
Telefon: 03946 909-1950
Rechtlicher Hinweis
Die Vergabe von Stipendien durch das Harzklinikum ist eine freiwillige Leistung des Krankenhauses. Aus der Auslobung eines Stipendiums ergeben sich für Bewerber keinerlei Ansprüche. Das betrifft auch die Kostenerstattung aus der Teilnahme am Bewerbungsverfahren. Bei Gewährung eines Stipendiums wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Harzklinikum und dem Stipendiaten getroffen.